AGBs, Einverständniserklärung und Bildrechte

AGBs

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen des Naturzentrum Rheinauen der Gemeinde Rust.

2. Anmeldung/ Abschluss des Vertrages

(1) Die verbindliche Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt schriftlich, per Post, Fax, E-Mail oder über die Onlinebuchungsmaske des Internetportals des Naturzentrum Rheinauen. Mit der Anmeldung auf Grundlage des Angebotes des Naturzentrum Rheinauen sowie dieser AGB bietet der Gast den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch das Naturzentrum Rheinauen kommt der Vertrag zustande.
(2) Geht dem Gast die Buchungsbestätigung wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tagen vor Veranstaltungsbeginn zu, hat er sich unverzüglich mit dem Naturzentrum Rheinauen in Verbindung zu setzen.
(3) Die Teilnahmemöglichkeit an Veranstaltungen erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen.
(4) Anmeldungen bei Dozenten/Dozentinnen sind nicht wirksam, mit Ausnahme von Anmeldungen für Flugvorführungen im Falkenhof, die auch direkt beim Leistungsanbieter gebucht werden können.
(5) Wird die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann ein Kurs/Veranstaltung dennoch durchgeführt werden, wenn sich die Vertragspartner zu Beginn auf eine Aufzahlung bzw. Bezahlung des festgelegten Mindestpreises verständigt haben.

Zahlung

(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung des Naturzentrum Rheinauen (Angebot, Programm, Aushang, Preisliste etc.) bzw. in Fällen der Nr. 2 Absatzes 5 aus der getroffenen Vereinbarung. Mit der Buchungsbestätigung/Rechnung erhält der Gast Hinweise zur Zahlungsweise und zur Fälligkeit der Zahlung.
(2) Die Bezahlung des Entgeltes sollte möglichst durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats erfolgen. Rechnungen werden nur bei fehlender Abbuchungsermächtigung bzw. auf Anforderung ausgestellt.
(3) Für jede Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 3,00 berechnet.

4. Leistungs- und Preisänderungen

(1) Das Naturzentrum Rheinauen behält sich vor, aus organisatorisch notwendigen und unvorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Sofern die Änderungen lediglich geringfügig sind, ergibt sich daraus keine Preisminderung. Über eine Leistungsänderung wird der Gast unverzüglich unterrichtet. Bei nicht nur geringfügigen Leistungsänderungen erhält der Gast mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen die Möglichkeit einer kostenlosen Umbuchung oder eines kostenlosen Rücktritts. (2) Für den Fall einer unabwendbaren Gefährdung der Gruppe durch Wetterverhältnisse sowie verantwortungsloses Verhalten der Teilnehmer/innen, behält sich das Naturzentrum geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr vor. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht in diesem Fall nicht.
(3) Bei einem Ausfall des Veranstaltungsleiters wird nach Möglichkeit für Ersatz gesorgt. Sollte dies nicht möglich sein, behält sich das Naturzentrum Rheinauen vor, die Veranstaltung zu verschieben oder zu stornieren. Die Regelungen nach Ziffer 6 gelten entsprechend.
(4) Treten während des Programmes Mängel auf, müssen diese den Beauftragten des Naturzentrum Rheinauen unverzüglich angezeigt werden. Ein nachträgliches Anzeigen von Mängeln ist nicht möglich. Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

5. Rücktritt des Gastes bzw. der Gruppe

(1) Der Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung ist nur schriftlich an das Naturzentrum Rheinauen vor Beginn der Veranstaltung möglich. Ab- und Ummeldungen bei Dozenten/innen sind nicht wirksam. Eine Stornierung durch den Teilnehmer bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bleibt kostenfrei, außer dem Naturzentrum Rheinauen sind bereits tatsächliche Kosten entstanden. Die Stornierungsgebühr bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn beträgt 50 % des Veranstaltungspreises. Bei späterer Absage bzw. Nichterscheinen oder vorzeitigem Ausscheiden wird der gesamte Betrag fällig. Maßgeblich für die vorstehend genannten Fristen ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung.
(2) Dem Gast bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die nach Ziffer 5 Abs. 1 geforderte Pauschale. Sollten die dem Naturzentrum
Rheinauen entstandenen Kosten höher sein, als die unter Ziffer 6 Abs.1 angegebenen Pauschalbeträge, so wird dieser höhere Betrag von dem Gast geschuldet.
(3) Anfallende Stornogebühren werden sofort zur Zahlung fällig.

6. Rücktritt des Naturzentrum Rheinauen

Das Naturzentrum Rheinauen behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder bei erheblicher Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung des Kurses/Veranstaltung durch höhere Gewalt (wie Sturm, Gewitter, Hochwasser usw.) von der Buchung ggf. auch kurzfristig zurück zu treten. Der Gast hat Anspruch auf volle Erstattung der bereits bezahlten Beträge. Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

7. Teilnehmervoraussetzungen, Aufsichtspflicht

(1) Minderjährige Teilnehmer können nur mit unterschriebener Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten an einem Programm des Naturzentrum Rheinauen teilnehmen.
(2) Bei Buchungen von Gruppen müssen diese, entsprechend ihrer Größe, von mindestens einer Aufsichtsperson begleitet werden. Die Begleitperson der Gruppe hat sich um eine entsprechende Einverständniserklärung der teilnehmenden Minderjährigen zu kümmern. Das Naturzentrum Rheinauen sieht dies als erfüllt an, wenn die Begleitperson mit der Gruppe die Veranstaltung antritt.
(3) Die Aufsichtspflicht verbleibt stets bei der Begleitperson. Die Beauftragten des Naturzentrum Rheinauen sind nur für den Ablauf (Programminhalt, Vermittlung der geistigen Inhalte) verantwortlich. Darüber hinausgehende Aufsichtspflichten über Minderjährige oder Betreuungsbedürftige bestehen bei den Beauftragten des Naturzentrum Rheinauen nicht.
(4) Unter Einfluss von Betäubungsmitteln darf niemand an einem Kurs teilnehmen. Die Teilnahmekosten werden in diesem Fall nicht erstattet. Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
(5) Die Teilnehmer sollten ausreichend Rucksackverpflegung dabei haben. Festes Schuhwerk und regenfeste Kleidung sind beim Aufenthalt im Freien Voraussetzung. Im Sommer empfehlen wir einen guten Schutz (Sonnencreme, Kopfbedeckung, genügend zu Trinken, Insektenschutzmittel). Zur Sicherheit des Gastes behält sich das Naturzentrum Rheinauen vor, den Teilnehmer bei ungenügender Ausrüstung von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmekosten werden in diesem Fall nicht erstattet. Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

8. Haftung

(1) Die Haftung des Naturzentrum Rheinauen für Sach- und Personenschäden während/aufgrund einer Veranstaltung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Die Beauftragten des Naturzentrum Rheinauen sind für die Behandlung medizinischer Probleme nicht speziell ausgebildet. Bei Unfällen oder körperlichen Komplikationen steht die im Durchführungsgebiet übliche Infrastruktur zur Verfügung. Das Naturzentrum Rheinauen schließt eine Haftung für Teilnehmer mit gesundheitlichen Risiken/Problemen (z. B. Wespenallergie, Herzschwäche, Epilepsie) aus. Die Teilnehmer verpflichten sich, bei Vorliegen gesundheitlicher Risiken das Naturzentrum Rheinauen bei der Anmeldung hierüber zu informieren Ggf. ist eine Teilnahme der betreffenden Person nicht verantwortbar.

9. Versicherung

Bei den Veranstaltungen ist keine Unfall- und Krankenversicherung eingeschlossen. Die Teilnehmer haben sich durch eigene geeignete Versicherungen abzusichern. Gegebenenfalls besteht bereits Versicherungsschutz über z. B. den Träger, Verein, Arbeitgeber, der eine Veranstaltung gebucht hat.

10. Veranstaltungsort

Veranstaltungsort bzw. Anfangs- und Endpunkt von Führungen ist grundsätzlich das Naturzentrum Rheinauen, Allmendweg 5, 77977 Rust, soweit bei der Anmeldung/Buchung nicht ein anderer Treffpunkt vereinbart wurden.

11. Vermittlertätigkeit für Dritte

Das Naturzentrum Rheinauen der Gemeinde Rust hat, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden, bei der Buchung von Leistungen anderer Anbieter (Leistungsträger) lediglich die Stellung eines Vermittlers. Es haftet nicht für die Angaben des Leistungsträgers sowie für die Leistungen und Leistungsstörungen hinsichtlich der vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen.

12. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam, sofern sie nicht vom Naturzentrum Rheinauen schriftlich bestätigt werden.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, ist die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem von beiden Vertragsteilen bei Vertragsabschluss wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
(3) Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus diesen AGB ist ausschließlich der für den Sitz der Gemeinde Rust zuständige Amtsgerichtsbezirk Ettenheim in Deutschland.
(4) Die im Rahmen der Vertragserfüllung erhobenen Daten des Naturzentrums Rheinauen werden entsprechend der Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Informations- und Kommunikationsdienstegesetz (IuKDG) behandelt. Eine Weitergabe von persönlichen Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht.

Naturzentrum Rheinauen der Gemeinde Rust, Fischerstr. 51, 77977 Rust, Tel. +49 7822 8645 0