Jagdverwaltung

Kontaktdaten der Jagdpächter

Jagdbezirk I

Herr
Martin Sigg
Gärtnerstr. 3
77977 Rust

Jagdbezirk II

Herr
Uwe Lienhard
Oberweierer Hauptstr. 57
77948 Friesenheim
Mobiltelefon +49 (1 60) 96 69 66 38
Fax +49 (78 22) 8 67 34 10

Wildschaden im neuen Landesjagdgesetz

Am 01. April 2015 trat in Baden-Württemberg das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz in Kraft, welches das bis dahin gültige Landesjagdgesetz ablöste. Dadurch erfolgten Änderungen in der Meldung von Wildschäden und deren Geltendmachung.
Durch das neue Gesetz unverändert bleibt, dass der Wildschaden, der durch Schalenwild oder Wildkaninchen verursacht wird, von der Jagdgenossenschaft zu ersetzen ist. In Rust wird der Ersatz allerdings aufgrund vertraglicher Regelungen von den Pächtern geleistet. Weiterhin ist der Schaden innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme bei der Gemeinde Rust zu melden, die Zuständigkeit liegt beim Naturzentrum Rheinauen (Allmendweg 5).

Das bisher bekannte Vorverfahren bei der Gemeinde entfällt jedoch mit dem neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz. Die Gemeinde bescheinigt lediglich die Schadensmeldung und leitet diese dann an den betreffenden Pächter weiter. Zusätzlich muss die Gemeinde den Anmeldenden auf die anerkannten Wildschadensschätzer hinweisen. Es ist unbedingt zu beachten, dass der ausgewählte Wildschadensschätzer nicht mehr als neutraler Gutachter auftritt, sondern als sogenannter Parteigutachter und damit im privaten Auftrag handelt. Bei einem Gerichtsverfahren kann daher der Wildschadensschätzer durch die Gegenpartei auch abgelehnt werden und das Gericht müsste in diesem Fall einen weiteren Sachverständigen beauftragen. Auch die Regelungen bezüglich der Stundensätze bei Wildschadensätze sind aufgehoben, so dass diese durch die Gutachter frei festgelegt werden können.
Eine weitere Besonderheit nach den Regelungen im neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz ist es, dass Wildschäden in Maiskulturen nur noch zu 80 Prozent ersetzt werden müssen. Es sei denn, der Landwirt kann nachweisen, dass er die üblichen und allgemein zumutbaren Maßnahmen zur Abwehr von Wildschäden unternommen hat.

Zusammenfassend ist fest zu stellen, dass eine außergerichtliche Einigung zur Regulierung von Wildschäden mehr denn je angestrebt werden sollte, um zu verhindern, dass möglicherweise die Verfahrenskosten den Schaden bei Weitem übersteigen.

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Erklär-Video "Wildschaden in Streuobstwiesen"

Zur Aufklärung und Umsetzung der neuen Rechtslage hat der Landesjagdverband Baden-Württemberg e. V. ein rund vierminütiges Erklär-Video erstellt.
Unter anderem werden Fragen behandelt, was eine Streuobstwiese sei, welche Wildschäden dort entstehen können und wann Jagdgenossenschaften oder Jagdpächter ersatzpflichtig sind und wann nicht.

Erklärvideo "Wildschaden in Streuobstwiesen"

Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG)

Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG)

Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes

Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes

Wildtierportal Baden-Württemberg

Wildtierportal Baden-Württemberg